23. Dezember 2010, 00:00 Uhr

SachsenLB: Freistaat klagt auf Schadenersatz

Fast 230 Millionen Euro sollen von acht einstigen Bankvorstandsmitgliedern eingetrieben werden

Dresden Es war der letzte politische Höhepunkt vor der Weihnachtspause: Am gestrigen Mittwoch trat Finanzminister Georg Unland (CDU) zunächst vor den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und erläuterte den Abgeordneten das Vorgehen gegen die einstigen Chef-Banker. Nach fast fünfstündiger Sondersitzung informierte er dann die Öffentlichkeit: Demnach hat der Freistaat gegen acht ehemalige Spitzen der abgewickelten Landesbank SachsenLB Schadensersatzklagen erhoben.

Ihnen seien »zahlreiche Pflichtverletzungen» vorzuwerfen, »die ursächlich für die Krise der Bank und den eingetreten Schaden waren», erklärte Unland.

Die Beschuldigten, so der Minister, seien die ab 2003 bestellten acht Vorstände. Dabei handelt es sich um zwei Generationen von Bank-Vorständen: Michael Weiss, Rainer Fuchs, Hans-Jürgen Klumpp und Gerrit Raupach sowie Herbert Süß, Werner Eckert, Stefan Leusder und Yvette Bellavite-Hövermann. Dem Vernehmen nach soll es um eine Gesamtschadenssumme von fast 230 Millionen Euro gehen, die der Freistaat eintreiben will. 190 Millionen Euro entfallen auf den Spezialfonds »Synapse», zunächst mehr als 38 Millionen Euro gehen auf das Programm »Ormond Quay» zurück, das höchst fragile Wertpapiere für stolze 17,5 Milliarden Euro angehäuft hatte.

Den Bankern wird mit der Schadensersatzklage die schwere Krise der einstigen, einzigen ostdeutschen Landesbank angelastet, die 2007 zum Notverkauf an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) geführt hatte. Der Freistaat musste damals eine Bürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro übernehmen. Bisher hat Sachsen bereits Zahlungen von 73 Millionen Euro geleistet. Den Vorständen werde vorgeworfen, auf unzureichender Informationsgrundlage gehandelt, die Verwaltungsräte nicht ausreichend informiert, die Investments mangelhaft überwacht und gegen Vorschriften verstoßen zu haben, so Unland. Der Freistaat sei daher verpflichtet, sie zur Verantwortung zu ziehen. Es gehe aber nicht um »Schuld, Sühne und Strafe», betonte Unland, sondern ums Geld. »Das Ziel ist es, am Ende wenigstens mehr Geld zurückzubekommen, als der Prozess den Kläger kostet.»

Wie es am Rande der Sitzung hieß, wurden bereits etwa zehn Millionen Euro für die drei beauftragten Anwalts- und Wirtschaftskanzleien - darunter »Latham & Watkins» sowie »Clifford Chance» - ausgegeben. Weitere 20 Millionen Euro Kosten werden im Prozessverlauf angenommen. Zuständig ist das Landgericht Leipzig.

Heikel ist, dass die früheren Verwaltungsräte, zu denen viele politischen Spitzen wie Minister, Staatssekretäre, Oberbürgermeister, Landräte und Abgeordnete von CDU, SPD und Linke zählten, ungeschoren bleiben. Zwar könne sechs Verwaltungsräten, die zugleich im Kreditausschuss saßen, Pflichtverletzungen bei vier Entscheidungen nachgewiesen werden, so Unland. Sie seien aber deutlich geringer und das Prozessrisiko deutlich größer. Daher seien Klagen »nicht vertretbar«.

Die Opposition kritisierte jedoch genau diese Entscheidung: »Dass die Regierung nur Klagen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Sachsen LB eingereicht hat, ist unbefriedigend», sagte Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau. »Auf der Strecke bleibt die politische Hygiene.» Es sei die Entscheidung der Regierung gewesen, das Geschäft der SachsenLB auf internationale Finanzmärkte auszuweiten. Und auch SPD-Finanzpolitiker Mario Pecher machte die Staatsregierung für das Bank-Desaster mit verantwortlich. »Niemand kann glauben, dass die Vorstände im luftleeren Raum gehandelt haben«, betonte er. Die Kosten der Aufarbeitung müssten nun zusätzlich vom Steuerzahler beglichen werden. Und auch Linke-Fraktionschef André Hahn monierte, es sei »nicht akzeptabel», die verantwortlichen Politiker zu schonen. Sven Heitkamp/svh1

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Erstellt am: 23. Dezember 2010, 00:00 Uhr
Geändert am: 23. Dezember 2010, 02:37 Uhr
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