Schwarzes Gefieder, riesige Spannweite, hakenförmiger Schnabel: Rein äußerlich hat sich der Kormoran bei den Menschen seit alters her wenig beliebt gemacht. Schlimmer noch: Da er seine Nahrung vor allem beim Wildern in den Fischgewässern sucht, gilt der Vogel bis heute als Feind – der beinah ausgerottet wurde. Der geschützte Fischräuber entzweit daher stets Fischzüchter und Vogelschützer.
06.01.2007
Doch nun erreicht der Zank eine neue Qualität: Der Freistaat Sachsen will den Abschuss der Wasservögel künftig freigeben. Voraussichtlich noch im Januar soll die neue Kormoranverordnung aus dem Haus von Umwelt- und Agrarminister Stanislaw Tillich (CDU) durch das Kabinett gehen, bestätigt Ministeriumssprecher Sebastian Kieslich. Laut der neuen Verordnung dürfen zur Abwehr „erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt“ Kormorane ausdrücklich von Fischteichwirten, die einen Jagdschein haben, geschossen werden. Dies gilt selbst in empfind lichen Vogelschutzgebieten. Nur an Brut- und Schlafplätzen wird der Abschuss verboten. Im Herbst 2005 sind laut Ministerium 3500 Kormorane in Sachsen gezählt worden. Jeder vertilge bis zu 500 Gramm Fisch, so dass Teichwirtschaften starke Einbußen zu verzeichnen hätten. Zudem seien die Schwimmtaucher eine wachsende Bedrohung für den Fischbestand. „Nicht nur Kormorane, sondern auch Fische und die Fischwirtschaft bedürfen unseres Schutzes und unserer Hilfe“, sagt Minister Tillich. Die Verordnung solle nicht den Kormoran-Bestand reduzieren, sondern den durch Kormorane entstehenden Schaden von jährlich bis zu einer Millionen Euro eingrenzen. Gerade im Winter würden Kormorane an Flüssen und Bächen im Erzgebirgsvorland teilweise einen dramatischen Rückgang der Fischbestände verursachen. Betroffen seien auch streng geschützte Arten wie Barben und Bachforellen. Versuche, das Problem mit Einzelgenehmigungen zu regeln, seien wenig erfolgreich, so das Umweltministerium. Dabei wurde 2005 der Abschuss von 1360 Tieren erlaubt. „Mit der Neuregelung sollen die Fischverluste künftig schneller und flexibler verhindert werden“, sagt Tillich. Sachsen stehe dabei nicht allein: Sieben andere Länder – darunter Brandenburg, Thüringen, Bayern und Schleswig-Holstein – hätten ähnliche Regeln erlassen. Doch Vogelschützer beruhigen die Erklärungen nicht – sie laufen Sturm gegen die geplante Jagd auf Kormorane. Allein zwischen Weihnachten und Neujahr gingen täglich rund 150 Protest-Emails aus dem In- und Ausland bei Tillich ein. Und auch der Widerstand sächsischer Naturschützer ist immens. „Ein ganzjähriger Abschuss der Kormorane verstößt gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht und ist kaum kontrollierbar“, sagt Nabu-Landesgeschäftsführer Bernd Heinitz, der die Neuregelung ablehnt. „Diese Verordnung richtet sich gegen eine Vogelart, die schon einmal am Rande der Ausrottung stand.“ Erst in den letzten Jahren habe sich der Bestand dank der beispielhaften Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Binnenfischerei erholt, dies sei eine der wenigen Erfolgsgeschichten im europäischen Vogelschutz. „Schwärme von Kormoranen sehe ich allerdings noch immer nicht“, sagt Heinitz. Und die Gefährdung von Fischarten sei keineswegs nachgewiesen. Daher bestehe keinerlei Grund, die bisher erfolgreiche Praxis zu ändern. Von Sven Heitkamp
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