„Sichtbarer Neonazi-Protest erforderlich“
Sachsens Grüne Antje Hermenau fordert von der Landespolitik Umdenken
Dresden Wie soll Dresden mit den jährlichen Aufmärschen Rechtsex tremer und den Protesten dagegen umgehen? Polizei, Justiz und die Regierung setzen auf strikte Trennung. Ein Fehler, meint Grünen-Fraktionschefin Hermenau.
Bisherige Taktik erfolglos
Zumindest die CDU und FDP im Landtag stehen eisern hinter dem von der Polizei und Justiz verfochtenem Trennungskonzept. Rechtsextreme und Gegendemonstranten sollen dabei auf verschiedenen Seiten der Elbe gehalten werden.
Hermenau machte geltend, dass diese Taktik bislang nie aufgegangen sei. „Die Koalition ist mit ihrer Strategie zu den Nazi-Aufmärschen völlig gescheitert – schon seit mehreren Jahren“, sagte die Grünen-Fraktionschefin im Landtag. „Weitere Fehler werden immer höher aufeinandergetürmt, nur damit nicht rauskommt, dass die grundsätzliche politische Entscheidung falsch war.
Die Bürger werden hier auf Dauer in Geiselhaft einer verfehlten Politik genommen. Es gibt ein Bedürfnis vieler Bürger in Dresden, dass die Nazis hier nicht marschieren.“ Deshalb müssten die Dresdner die Chance haben, sich – ohne die Rechtstaatlichkeit zu verletzten – gegen die Nazis zu wehren. „Das ist ein inneres Bedürfnis. Sie wollen dabei vom Rechtsstaat unterstützt und nicht verschreckt oder gar angeklagt werden.“ Die Grünen-Politikerin zielte damit auf die Ermittlungen gegen friedliche Demonstranten. Am vergangenen Donnerstag hatte der Immunitätsausschuss des Landtages mit den Stimmen von CDU, FDP und rechtsextremer NPD dafür votiert, die Immunität von Linken-Fraktionschef André Hahn aufzuheben. Er soll wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt werden.
„Es ist absurd, in einem Mann wie André Hahn einen Rädelsführer zu sehen. Hahn gehört doch nun wirklich nicht zum „Schwarzen Block“, betonte Hermenau und sprach von einem „Abschreckungsmanöver“. Hahn verdiene hier Unterstützung.
Zum Thema:
Zum ThemaDie Ermittlungen gegen Linke-Politiker wegen ihrer Teilnahme an Anti-Nazi-Demonstrationen in Dresden werden durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages infrage gestellt. Nach Ansicht der Experten könne weder das sächsische Versammlungsgesetz noch das Bundesversammlungsgesetz angewendet werden, meldet die „tageszeitung“ unter Berufung auf ein 14-seitiges Gutachten der Parlamentsjuristen. Darin sei von einer Strafbarkeitslücke“ zwischen Januar 2010 und April 2011 die Rede.
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Erstellt am: 04. Oktober 2011, 00:00 Uhr
Geändert am: 04. Oktober 2011, 02:49 Uhr
Autor: dpa/uf

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