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Sachsen

„Daten-Striptease“ bei Sozialbehörden kritisiert

Dresden. Vorige Woche hat ihn der Landtag als obersten Datenschutzbeauftragten Sachsens für sechs Jahre im Amt bestätigt, am Mittwoch konnte Andreas Schurig seinen jüngsten Arbeitsbericht vorstellen. Schurig bemängelt darin vor allem den zumeist von Sozialbehörden geforderten „Daten-Striptease“ der Betroffenen.

17.12.2009
Das offensive Agieren mancher Ämter habe zu einem deutlichen Anstieg der Beschwerden von Bürgern geführt. Trotz eines gewachsenen Bewusstseins für den Datenschutz gebe es beim Freistaat nach wie vor Lücken im Umgang mit sensiblen Angaben. „Gerade die Schwächsten in der Gesellschaft, die nicht wählen können“, so Schurig, „müssen ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und gesundheitlichen Einschränkungen offenbaren“.

Im Vordergrund stehe aus Sicht der Sozialbehörden das Prinzip „Geld gegen Daten“, so Schurig. Verhältnismäßigkeit, Rücksichtnahme und Datensparsamkeit würden indes nachrangig behandelt. Auch bei der Betreuung von Tagesmüttern durch die Jugendämter würden oft „unzulässige und unangemessene“ Auskünfte etwa zur Kreditwürdigkeit, zum Lebenspartner und zur Konfession verlangt.

Indirekt kritisierte Schurig auch mangelndes Verständnis vieler Behörden für seine Arbeit. Heftige Kritik übte der Datenschützer zudem am Auftreten der Kontrolleure der GEZ, das zu „skurrilen Vorfällen“ führe. Die Beauftragten der Gebühreneinzugszentralen beanspruchten „nicht selten einen Status, der ihnen nicht zukommt“. Sie verlangten – abseits gesetzlicher Grundlagen – Daten der Meldebehörden oder Amtshilfe der Polizei. „Ich empfehle den sächsischen Behörden, bei der GEZ zweimal hinzusehen“, betonte Schurig.

Größte Zurückhaltung forderte Schurig auch beim Einsatz von Massengentests durch Ermittlungsbehörden. Ein Reihengentest müsse immer das letzte Mittel bleiben und solle nur angewandt werden, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden erfolglos blieben. Das Wichtigste sei die herkömmliche kriminalistische Arbeit.

Der Datenschutzbeauftragte, der seit 2007 auch für den privatwirtschaftlichen Bereich zuständig ist, rügte zudem, dass Gastwirte durch den zunehmenden Einsatz von Videoüberwachungen unzulässig die Persönlichkeitsrechte ihrer Gäste verletzten.

Von Sven Heitkamp
 
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