Streichliste bei Klinikbetten
Es wird kein einfaches Unterfangen, die neue Krankenhausplanung für Brandenburg. Das Land ist eingeklemmt zwischen den demographischen Prognosen, den gesetzlichen Vorgaben und den Vorstellungen einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung. Eines jedenfalls ist klar: Es müssen weiter in erheblichem Umfang Betten abgebaut werden. Wo dies geschieht, ist derzeit noch nicht endgültig festgelegt – aber es wird auch Krankenhäuser in der Lausitz treffen.
Krankenhaus Forst als Grenzfall
Grundlage für die Planung sind zunächst die Beleg- und Verweildaten der vergangenen Jahre. Daten, die die Krankenhausträger gerne unter Verschluss halten. Danach sieht es bei einigen Standorten auch in der Lausitz nicht gut aus. Forst ist so ein Grenzfall. Zwar hat das dortige Krankenhaus noch jährlich fast 8000 Patienten. Aber in einzelnen Abteilungen wie der Chirurgie ist nach den vorliegenden Daten ein Weiterbetrieb kaum noch zu verantworten. Ähnlich sieht es in anderen Landesteilen aus. Templin etwa droht der Verlust seiner Geburtshilfe.
Solche Überlegungen müssen notgedrungen auf dem Blick zurück in die Auslastung der letzten Jahre basieren. Denn das Krankenhausfinanzierungsgesetz erlaubt keine Heranziehung von Prognosen. Dabei liegen in Potsdam längst verlässliche Daten zur Bevölkerungsentwicklung vor, die eine sehr gute Grundlage bilden würden für die Vorschau auf die künftigen Belegungszahlen. Diese Prognosen aber werden unausgesprochen lediglich bei den Überlegungen zu den Geburtshilfe-Abteilungen in Erwägung gezogen. Denn der stetige Wegzug junger Frauen ist so signifikant, dass ein weiterer dramatischer Geburtenrückgang in einigen Landkreisen vorhersehbar ist. Da noch Geld in die Geburtshilfe zu stecken, macht auch für die Betreiber vieler Kliniken absolut keinen Sinn mehr.
Gesetzlicher Finanz-Anspruch
Etwa 90 Millionen Euro gibt das Land derzeit aus, um durch größere Investitionsmaßnahmen die Zukunft und die Modernisierung der Standorte zu sichern. Weitere 23 Millionen an Zuschüssen decken die Kosten laufender Maßnahmen zum Erhalt der Substanz. Die Krankenhausträger haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Gelder und dieser Anspruch basiert auf der Auslastung der Häuser in der Vergangenheit. Die exakten Erhebungen des Ministeriums darüber sind vertraulich, so dass die Öffentlichkeit nur beschränkt nachvollziehen kann, in wieweit ausschließlich sachliche Überlegungen eine Rolle spielen.
Denn die Finanzierung von Krankenhäusern ist wie jede andere Standortentscheidung immer auch ein Politikum. Mandatsträger der Region versuchen darauf genau so Einfluss zu nehmen wie Wirtschaftsverbände. Wenn ausschließlich nach dem neuen Motto der Landesregierung „die Starken stärken“ gehandelt würde, wäre die Schließung einiger Standorte schon heute geboten. Dazu könnten dann auch das neu gebaute Krankenhaus in Herzberg und die Klinik in Elsterwerda gehören. Dem steht allerdings nicht nur der Versorgungsbedarf auch in dünn besiedelten Gegenden des Landes, sondern auch das Bundesgesetz entgegen. Denn dort ist festgelegt, dass alle Krankenhäuser ein Anrecht auf staatliche Investitionsförderung haben, solange sie im Krankenhausplan des Landes aufgenommen sind.
Die Qualität und Attraktivität gerade der weniger stark ausgelasteten Kliniken hängt allerdings davon ab, dass sie immer noch hinreichend häufig bestimmte Fallgruppen von Patienten betreuen. Dies wird in der Zukunft auch deswegen noch bedeutsamer, weil ab 2009 überall mit vereinheitlichten Vergütungen für die jeweiligen medizinischen Leistungen gearbeitet werden muss. Dies setzt eine bestimmte Bevölkerungsdichte voraus. Das Land Brandenburg war in großen Teilen schon in der Vergangenheit äußerst dünn besiedelt. Dies wiederum prägt auch die Krankenhauslandschaft. Es verfügt in etwa über die gleiche Krankenhausdichte gemessen an der Bevölkerung wie Berlin. Aber auf die Fläche bezogen hätte es für die knapp 890 Quadratkilometer und 84 Krankenhäuser, die die Hauptstadt zählt, vergleichsweise gerade zwei und nicht etwa die derzeit finanzierten 61 Standorte. Und im bundesweiten Vergleich kommt es auf ein Drittel der flächenbezogenen Krankenhausdichte. Diese Durchschnittswerte allein sagen noch wenig aus über die langen Wege, die heute schon in Teilen des Landes nötig sind. Und sie sagen auch nichts aus über die Bevölkerungsstruktur. Denn weniger Einwohner sind nicht ohne weiteres gleichzusetzen mit weniger Patienten. Wenn vor allem ältere Menschen zurückbleiben und junge wegziehen, braucht man vergleichsweise auch mehr Betten, da Menschen im fortgeschrittenen Alter häufiger krank werden.
Schon gravierender Fachärztemangel
Eine der Möglichkeiten, Krankenhäuser weiterhin zu erhalten, wäre der Rückgriff auf die Strukturen, die noch aus der DDR bekannt sind und bei denen ambulante und stationäre ärztliche Betreuung verzahnt werden. Dabei würden die Häuser mit den niedergelassenen Fachärzten kooperieren. Dies ist nach Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen inzwischen wieder möglich. Allerdings herrscht jetzt schon in Teilen des Landes ein gravierender Fachärztemangel. Und es ist noch nicht abzusehen, wie sich die geplante Gesundheitsreform auswirken wird. Da kommt es für Dagmar Ziegler und ihre Mitarbeiter wie gerufen, dass sie noch ein paar Monate Zeit haben. Zeit, um die eine oder andere unangenehme Entscheidung wenigstens abzumildern.
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Artikel-Aktualisierungen:
Erstellt am: 04. Juli 2006, 00:00 Uhr
Geändert am: 03. Dezember 2006, 21:19 Uhr
Autor: Von Johann Legner

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