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Brandenburg

Sachsenhausen-Streit vorläufig beigelegt

Potsdam. Die Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-1950 und die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten haben ihren Streit vorläufig beigelegt.

31.08.2006
Bei einem Gespräch gestern in Potsdam hätten beide Seiten ihren Willen zur Zusammenarbeit bekundet, sagte Kulturministerin und Stiftungsratsvorsitzende Johanna Wanka (CDU).
Die Arbeitsgemeinschaft hatte Stiftungsdirektor Günter Morsch vorgeworfen, er behandle die Opfer des sowjetischen Speziallagers als Opfer zweiter Klasse. Morsch will nach dem Einigungsgespräch auf die angedrohte Unterlassungsklage verzichten.
Die Arbeitsgemeinschaft hatte der Stiftung vorgeworfen, ihre Interessen nicht ausreichend zu vertreten. Morsch wiederum beschuldigte die andere Seite, eine Stellungnahme von ihm in einer Zeitung sinnentstellend zu interpretieren und angekündigt, eine Unterlassungserklärung bis zum 21. August anzustrengen. Daraufhin hatte sich Wanka als Vermittlerin eingeschaltet.
Sachsenhausen war in der NS-Zeit bis 1945 Konzentrationslager, anschließend bis 1950 sowjetisches Speziallager. Morsch habe in dem Gespräch ausführlich klargestellt, dass er nie von „Opfern zweiter Klasse“ gesprochen habe, sagte Wanka. Er habe sich vielmehr ausdrücklich gegen jedwede Aufrechnung ausgesprochen. Es gehe ihm um ein würdiges Gedenken aller Opfergruppen.
Gisela Gneist habe diese Klarstellungen zur Kenntnis genommen, sagte Wanka. Damit entfalle für Morsch die Grundlage für seine Unterlassungsklage. Abschließend hieß es in der Mitteilung: „Alle Beteiligten waren sich einig, zukünftig stärker an dem gemeinsamen Anliegen der weiteren Entwicklung des Gedenkens an die Speziallagerhäftlinge anzuknüpfen, als an möglicherweise auch weiterhin vorhandene unterschiedliche Auffassungen von deren Gestaltung.“
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Lunacek, begrüßte die Verständigung. Es sei gut, dass der Gesprächsfaden wieder aufgenommen worden sei, hieß es in einer Stellungnahme. Wichtig sei auch die Klarstellung, dass es im Gedenken keine Opfer zweiter Klasse geben dürfe. „Jeder Opfergruppe muss im Gedenken eine würdige Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.“  (dpa/kr)
 
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