Künftig sollen zusätzlich in der sechsten Klasse der Grundschule Vergleichsarbeiten für alle Schüler eingeführt werden. Wenn dann immer noch nicht ganz klar ist, ob der Schüler sich für den Besuch des Gymnasiums eignet, soll er an einem dreitägigen Probeunterricht teilnehmen.
Die Vereinbarungen innerhalb der Koalition stellen einen Kompromiss dar. Bislang hatte Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) den dreitägigen Probeunterricht ohne Vergleichsarbeiten favorisiert, die Union forderte eine Arbeit als Aufnahmetest und wehrte sich gegen den Probeunterricht. Außerdem sollen künftig bis zu zehn Gesamtschulen ein Abitur nach zwölf Jahren anbieten dürfen. Das ist eine Forderung der SPD, die sich damit Chancengleichheit für Gesamtschüler verspricht. Die CDU hatte befürchtet, dass die Gesamtschulen damit zu sehr aufgewertet würden und eine Obergrenze verlangt.
Der vereinbarte Entwurf des neuen Schulgesetzes trägt nach Auffassung des Lausitzer CDU-Bildungsexperten Ingo Senftleben die Handschrift seiner Partei. „Überall wo Leistung gefordert, Qualität erweitert und Chancengerechtigkeit gesichert werden, haben sich unsere bildungspolitischen Vorstellungen durchgesetzt“, sagte Senft leben gestern.
„Das gilt unter anderem für den zentralen Leistungstest in Klasse 6, für die Kopfnoten sowie für die Leistungs- und Begabungsklassen als ordentlichen Bildungsgang und Unterrichtsangebot für jede Begabung.“ Der Gesetzentwurf soll am kommenden Dienstag vom Kabinett verabschiedet und bis Dezember vom Landtag beschlossen werden. Dann könnte er zum Schuljahr 2007/08 in Kraft treten. Bereits zum kommenden Schuljahr werden Kopfnoten eingeführt, was eine Verwaltungsvorschrift regelt. Senftleben hob besonders die geplanten zentralen Leistungstests in Klasse 6 vor dem Wechsel auf weiterführende Schulen hervor.
Dieses Prinzip werde schon erfolgreich bei den Prüfungen für Zehntklässler und beim Zentralabitur umgesetzt. „Das Ergebnis der Tests in Deutsch und Mathematik wird zu 40 Prozent in das Halbjahreszeugnis eingehen.“ Gemeinsam mit dem Grundschulgutachten seien die Zeugnisnoten die Entscheidungsgrundlage für den weiteren Bildungsgang der Schüler. (dpa/mb)
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