In dem Positionspapier über Grundsätze zur Jagd im Sommer sei festgelegt, dass vor allem der Schutz von Muttertieren mit Nachwuchs besonders beachtet werden müsse, teilte das Agrar- und Umweltministerium gestern in Potsdam mit. Ziel sei, Fehlabschüsse zu vermeiden.
Die Mutter-Kind-Beziehung sei bei Schalenwild durch eine zumindest anfänglich starke Bindung gekennzeichnet. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung (Vergehen gegen die Schonzeit) sei die Erlegung von nachwuchsführenden Tieren im Sommer ohnehin ein Verstoß gegen die Waidgerechtigkeit.
Die Dauer der Abhängigkeit von der Mutter sei je nach Wildart unterschiedlich, erläuterte das Ministerium. Die Jäger würden angehalten, nur Tiere zu schießen, bei denen definitiv ausgeschlossen werden kann, dass es sich um Muttertiere mit Nachwuchs handelt. (dpa/ta)
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