Brandenburg und Berlin hatten Ende Juli die Residenzpflicht gelockert. Seitdem können Asylbewerber und geduldete Ausländer problemlos in das jeweils andere Bundesland fahren. Die Afrikanerin, die in Forst im Heim lebt, war im Juli 2009 ohne Genehmigung im Zug von Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) über Cottbus nach Forst unterwegs. Eine Schaffnerin rief wegen eines Missverständnisses bei der Fahrkartenkontrolle die Polizei. Die Beamten erwarteten die 32-jährige Asylsuchende auf dem Cottbuser Bahnsteig und zeigten sie wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung an. dpa/mb
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