07. Februar 2012, 00:00 Uhr

Einige Merkwürdigkeiten und offene Fragen

Neues Gutachten untersucht Übernahme von DDR-Juristen in den brandenburgischen Landesdienst

Potsdam Im Prinzip ist alles gut gelaufen, sagt die Jura-Professorin Rosemarie Will zur Übernahme von DDR-Richtern in den brandenburgischen Landesdienst. Aber in ihrem Gutachten, das sie dem Landtag übergeben hat, benennt sie auch explizit Einzelfälle, bei denen eine Menge Fragen offenbleiben – Richter, die als Spitzel für die Staatssicherheit gearbeitet haben oder durch sehr harte Urteile aufgefallen waren.

Rosemarie Will Foto: Wikipedia
Es war mit Spannung erwartet worden, das Gutachten der einstigen SED-Juristin und heutigen Sozialdemokratin Rosemarie Will. Denn nach zahlreichen Medienberichten über die zweifelhafte Vergangenheit so mancher Brandenburger Richter und Staatsanwälte hatte es einen zugespitzten Streit um die Herkunft von Juristen im Landesdienst gegeben. Jetzt liegen erstmals Feststellungen einer unabhängigen, der Wissenschaft verpflichteten Instanz vor.

Rechtsstaatlich und demokratisch

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) wird sich auf den Teil der Feststellungen von Rosemarie Will stützen, der zusammenfassend den Prozess der Prüfung und Übernahme von DDR-Richtern und -Staatsanwälten als „rechtsstaatliches Verfahren“ und „angemessen demokratisch legitimiert“ bezeichnet.

Zunächst widmet sich Will über etliche Seiten dem bizarren Streit um die Akten, den sie mit Schöneburg zu führen hatte. Zeitweilig musste die Kommission, in deren Auftrag sie arbeitete, mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht drohen, um die Verhandlungen wieder in Gang zu bekommen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzungen schränkt den Erkenntniswert erheblich ein, ist teilweise absurd und wirft ein bezeichnendes Licht auf den Unwillen der Landesregierung, zu einer größtmöglichen Transparenz beizutragen. Will wollte die vollständigen Akten aller 243 aus der DDR-Justiz übernommenen Richter und Staatsanwälte. Bekommen hat sie nur anonymisierte Kopien von 172 Personalvorgängen der heute noch in Brandenburg tätigen. Ob diese Kopien-Sätze vollständig sind, weiß sie nicht.

Aus diesen Kopien wird laut Will ersichtlich, dass sich die Verfahrensfehler zwar „in engen Grenzen“ halten, dass sie aber von einiger Bedeutung sind. Bei zwei Richtern wurden im Laufe des Berufungsverfahrens neue Tatsachen bekannt, die eine Tätigkeit für die Staatssicherheit belegen. In beiden Fällen wurden die vom Landtag eingesetzten Auswahlausschüsse durch die Landesregierung nicht informiert. Will lässt keine Zweifel daran, dass sie dies als willkürliche Entscheidung versteht.

Einige sehr harte Urteile

Sie verzeichnet in drei weiteren Fällen ein Abweichen von den Grundsätzen, die eine Weiterbeschäftigung ausschlossen. Einmal wurde ein damals 32-jähriger Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft der DDR übernommen, obwohl dies in den vorher definierten Grundsätzen ausdrücklich ausgeschlossen worden war und zweimal wurden Stasi-Spitzel wegen ihrer Jugend im Dienst belassen. Schließlich führt Will eine nicht näher bezifferte Anzahl von Richtern auf, die durch einige sehr harte Urteile auffielen. Und sie weist darauf hin, dass es keine systematische Berücksichtigung der Haftentscheidungen von Richtern gegeben hat.

Zuweilen willkürlich

Ähnlich wie bereits der Poppe-Bericht zur Überprüfung der Landtagsabgeordneten weist auch Will sehr dezent, aber doch deutlich auf Merkwürdigkeiten hin, die den Eindruck hinterlassen, es sei zuweilen willkürlich entschieden worden. In einem Fall, der trotz der anonymisierten Vorlage stark an eine in den Medien bekannt gewordene Sozialrichterin erinnert, dokumentiert Will Tatsachen, die zwingend zu einer Entfernung aus dem Richterdienst hätten führen müssen. Denn die Bewerberin hatte erkennbar nicht die ganze Wahrheit über ihre Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit mitgeteilt.

Zunächst war auch nichts in den Stasi-Unterlagen gefunden worden, später aber traf ein zweiter Bescheid ein, der mehrere Treffs in konspirativen Wohnungen dokumentierte und auch handschriftliche Spitzel-Berichte der heutigen Richterin. Da aber bei den Kopien auch die Datumsangaben der Bescheide geschwärzt wurden, ist eine abschließende Beurteilung des gesamten Vorgangs für Will nicht möglich. Ersichtlich ist nur, dass in diesem Fall letztlich nicht der Justizminister, sondern das von Regine Hildebrandt (SPD) geführte Sozialministerium auf Konsequenzen verzichtete.
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Erstellt am: 07. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 07. Februar 2012, 16:20 Uhr
Autor: Johann Legner

Johann Legner

Jüngste Kommentare (1)

Ganz einfach

von unbekannt

Dann werden die, die auf Kosten der Opfer auf Konsequenzen verzichtet haben, selbst die Konsequenzen tragen.

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