14. August 2008, 00:00 Uhr

Die Aufgaben der Parteien

Auch wenn sie es nur ungern hören, aber mit den Privilegien, die die Parteien im Gesellschaftlichen genießen, sind auch Aufgaben, Pflichten verbunden.

Dazu gehört es, die öffentliche Meinungsbildung so weit mit zu bestimmen, dass den Bürgern der Unterschied zwischen Demokraten und Verfassungsfeinden erkenntlich wird. Nicht zuletzt deswegen bekommen insbesondere auch die Stiftungen der Parteien erhebliche Mittel. Niemand sonst, weder der Verfassungsschutz, noch die Polizei oder die Justiz kann einen besseren Beitrag dazu leisten, Kandidaten der rechtsextremen NPD oder DVU aus den Parlamenten und Gemeindevertretungen fern zu halten.
Diese ureigene Aufgabe der Politik wird allerdings nicht von allen, die mit ihr Geld verdienen, hinreichend Ernst genommen. Die Bekämpfung des politischen Extremismus wird zu oft mit Appellen an die Zivilgesellschaft, an Sportvereine oder Feuerwehren und mit Ermahnungen in Richtung Kriminalisten und Richterschaft verwechselt. Aber der wichtigste Beitrag ist und bleibt die in den Gemeinderäten, den Kreistagen, im Land- und Bundestag erfahrbare Demokratie.
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Erstellt am: 14. August 2008, 00:00 Uhr
Geändert am: 14. August 2008, 01:27 Uhr
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