Auf Distanz zum Genmais
Berlin/Potsdam. In Brandenburg soll künftig zwischen Feldern mit Genmais und Naturschutzgebieten ein Mindestabstand von 800 Metern gelten. Ein entsprechender Erlass sei jetzt unterschrieben, sagte der Sprecher der Landesumweltministeriums, Jens-Uwe Schade, gestern.
26.03.2008
Der Erlass schaffe Rechtssicherheit und fülle eine Lücke in der Gesetzgebung des Bundes, die bisher den Abstand zwischen Genmais-Feldern und Naturschutzgebieten nicht regele.
Der Nabu sprach von einem „wichtigen Schritt“. Er sei zwar grundsätzlich gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und hätte sich auch einen größeren Abstand gewünscht, sagte Landesgeschäftsführer Wolfgang Mädlow. Er freue sich aber trotzdem über die Entscheidung von Umweltminister Dietmar
Woidke (SPD). (dpa/mb)
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