Countdown für Lausitzer Bandido
Im Prozess gegen einen Angehörigen der Motorradrocker „Bandidos“ will das Landgericht Cottbus am Montag das Urteil sprechen. Mit vielen Bildern von der Verhandlung
Der Angeklagte hatte in dem siebenwöchigen Prozess die Vorwürfe im wesentlichen gestanden. Sie lauten auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitz. Allerdings machte der 26-Jährige bei den scharfen Schüssen auf das Mitglied der „Hells Angels“ Notwehr geltend, da er zuvor aus der Gruppe heraus mit Reizgas angegriffen worden sei.
Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Beschuldigten vier Jahre und zehn Monate Haft wegen des Angriffs mit einer Gaspistole und Drogenhandels. Er sei aber vom Vorwurf des versuchten Totschlags wegen der Schüsse auf den Angehörigen der „Hells Angels“ freizusprechen, weil er dadurch weitere Provokationen der Rocker verhindern wollte. Die Verteidigung plädierte für nicht mehr als zwei Jahre Haft für ihren Mandanten. Bei dem Angriff in der Diskothek habe er Reizgas eingesetzt, keine Gaspistole.
Erstellt am: 23. November 2008, 18:16 Uhr
Geändert am: 23. November 2008, 18:43 Uhr
Autor: dpa

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