Was Verbraucherschützer an den derzeitigen Regeln kritisieren
Die Rundschau erklärt
Koalitionspolitiker wollen sich offenbar die massive Kritik von Verbraucherverbänden am Gesetz gegen illegale Werbeanrufe zu Herzen nehmen: Die Experten der Union drängen jetzt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Brief dazu, „schnellstmöglich“ eine deutliche Verschärfung vorzunehmen, weil die seit einem Jahr geltenden Regelungen weitgehend wirkungslos geblieben sind. Die RUNDSCHAU erklärt Mängel.
Laut der für die Verfolgung des Rufnummernmissbrauchs zuständigen Bundesnetzagentur erreichten die Behörde im vergangenen Jahr insgesamt 108 141 schriftliche und telefonische Verbraucherbeschwerden und -anfragen wegen Rufnummernmissbrauch und unverlangten Werbeanrufen. Das neue Gesetz, das Strafen von bis zu 50 000 Euro vorsieht, schreckt also kaum ab. Insgesamt wurden 2009 neun Bußgeldverfahren von insgesamt 500 000 Euro gegen Call-Center und Unternehmen wegen verbotener Anrufe verhängt. »Zahlreiche Ermittlungen laufen derzeit aber noch«, so ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Die Zahlen und die Klagen von Verbraucherschützern haben die Koalitionäre jetzt auf den Plan gerufen: Die Belästigungen durch unerlaubte und in der Folge meist kostenträchtige Anrufe - nicht immer, aber oft mit unterdrückter Nummer - würden »nach wie vor massiv praktiziert«, heißt es in dem der RUNDSCHAU vorliegenden Schreiben an die Justizministerin.
»Das Problem ist immer noch ein Ärgernis für viele Verbraucher. Als Koalition müssen wir deshalb schnellstmöglich überprüfen, inwieweit gesetzlich nachgebessert werden muss«, so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Peter Bleser. Unlautere Telefonwerbung werde sich für Unternehmen nur dann nicht mehr lohnen, »wenn die Folgeverträge bei fehlender schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher von vornherein unwirksam sind«. Das ist bisher nicht der Fall.
Den Koalitionspolitikern geht es aber auch noch um weitere Formen der Telefon-Abzocke, die immer noch gang und gäbe sind: So klingelt das Handy und eine Stimme vom Band verspricht den Traumurlaub, den man sich immer schon gewünscht hat. Man muss lediglich noch eine Telefonnummer wählen, um den Gewinn zu bestätigen. Wer dann anruft, tappt in die Kostenfalle.
N eben der Abzocke über Mehrwert- oder andere SMS-Dienste stellen zurzeit auch »Ping-Anrufe« ein besonderes Risiko dar. Nur kurz schellt dabei das Handy oder das Telefon in der Hoffnung, dass der Angerufene zurückruft. Die angezeigte Nummer ist dann meist eine teure 0900- oder 0137-Nummer, die die Telefonrechnung in die Höhe treibt. »Die meisten Verbraucher wissen nicht, dass sie das eigentlich nicht bezahlen müssen«, betont Bleser. Und wenn doch, würde die Mehrheit der Geprellten den Aufwand scheuen, wegen drei Euro mit den Unternehmen in Clinch zu gehen. »Deswegen müssen wir solchen Diensten den immer noch vorhandenen, wirtschaftlichen Anreiz entziehen.« Nach den Vorstellungen der koalitionären Verbraucherpolitiker sollen die Anbieter deshalb auch verpflichtet werden, bei Rückrufen erst über die Kosten zu informieren. Auch müsse die in der Folge bisher nicht zu verhindernde Inkassotätigkeit des Telefonanbieters unterbunden werden.
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