01. Februar 2012, 00:00 Uhr

Recht und Verantwortung

Unverhältnismäßig viele Hartz-IV-Klagen aus Oberspreewald-Lausitz

Wer von Arbeitslosengeld II leben muss, hat nichts zu verschenken. Und weil auch Behörden Fehler machen, kann ein Betroffener jeden Bescheid überprüfen lassen.

RUNDSCHAU-Chefreporterin Simone Wendler
RUNDSCHAU-Chefreporterin Simone Wendler Foto: Behnke
Mit einem Widerspruch und notfalls mit einer Klage am Sozialgericht.

Die Mittellosigkeit der Hartz-IV-Empfänger steht dem nicht im Weg. Sozialgerichtsverfahren sind gebührenfrei. Und für den Rechtsanwalt kommt über Prozesskostenhilfe auch meist der Steuerzahler auf.

Doch dieser Rechtsschutz ist auch im Oberspreewald-Lausitz-Kreis mit Verantwortung verbunden. Nur weil Hartz-IV-Empfänger bei einer Klage am Sozialgericht nicht in die eigene Tasche greifen müssen, ist das Verfahren nicht kostenlos. Zur Kasse gebeten wird die Allgemeinheit.

Niemand soll auf etwas verzichten, das ihm zusteht. Aber klagen, nur um dem Jobcenter eins auszuwischen, ist deshalb verantwortungslos. Die Vollmacht, die dafür einem Anwalt erteilt wird, gehört dazu.



simone.wendler@lr-online.de
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Erstellt am: 01. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 01. Februar 2012, 09:54 Uhr
Autor: Simone Wendler

Simone Wendler

Jüngste Kommentare (1)

Eine sehr weltfremde Ansicht

von Altanschliesser

dieser Appell von Frau Wendler, H4-Empfängersollten sollten bezüglich der Verfahrenskosten an die Allgemeinheit denken, die dafür aufkommen muss. So lange es unzählige H4-Lobbyisten gibt, die den Arbeitslosen tagtäglich in den Medien erklären, welche Forderungen die Alimentempfänger an die Allgemeinheit richten können, gehört auch die sinnloseste Klge vor dem Sozialgericht zum Repartoire der Ansprüche. Es kostet ja nichts, man hat ja alle Zeit der Welt für den Gang zum Anwalt und für die Gerichtstermine, schlimmstenfalls wird die Klage abgewiesen und der H4-Bescheid bleibt wie er ist.

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