Kranke Zahlungsmoral
Zu Beitragsausfällen in der Sozialversicherung
Die allermeisten der rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten zahlen regelmäßig ihren Beitrag. Der Anteil der Säumigen liegt im Promillebereich.
Dabei sind die gesetzlichen Regelungen sehr großzügig, um Nicht-Zahlern auf die Sprünge zu helfen. Einem Selbstständigen zum Beispiel, der wegen schwankender Auftragslage zeitweilig knapp bei Kasse ist, kann der Beitrag gestundet werden. Das ist eindeutig der bessere Weg, als auf stur zu schalten. Denn am Ende wird dadurch die Solidarität der übrigen Versicherten missbraucht. Unverständlich bleibt, warum die Privatkassen im Umgang mit ihren Beitragssündern eine gesetzliche Extrawurst bekommen sollen. Zumal so manche Privatkasse mit billigen Einstiegstarifen lockt, die sich über kurz oder lang zu einer untragbaren Belastung für den geköderten Versicherungsnehmer auswachsen können.
Übrigens: Von den schwarzen Schafen können nicht nur die Krankenkassen ein trauriges Lied singen. Nimmt man noch die anderen Sozialversicherungszweige, also Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung hinzu, dann belaufen sich die Beitragsrückstände auf fast sieben Milliarden Euro. Grund genug, um die kranke Zahlungsmoral vergleichsweise weniger Menschen immer wieder zu thematisieren.
politik@lr-online.de
Extras zum Artikel
Artikel Teilen:
Artikel-Aktualisierungen:
Erstellt am: 03. Februar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 03. Februar 2012, 02:49 Uhr
Autor: Stefan Vetter

Jüngste Kommentare
Zu diesem Artikel sind noch keine Beiträge vorhanden