Die Richter sahen mit dem Projekt weder das Landschaftsbild wesentlich beeinträchtigt noch die historische Substanz der Wartburg betroffen. Gegner der Windräder befürchten, dass mit ihrem Bau der Weltkulturerbe-Status der Wartburg gefährdet wird, weil dadurch der Blick verstellt werde. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen die Entscheidung können die Gemeinde Marksuhl und der Freistaat Thüringen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht Weimar ziehen. Die Meininger Richter ließen die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu. Die von der Gemeinde erhobenen Einwände gegen die Windräder hielt das Verwaltungsgericht letztlich nicht für stichhaltig.
Das Orts- und Landschaftsbild werde dadurch nicht unerträglich beeinträchtigt. Auch konnten die Verwaltungsrichter wegen der Luftlinie von mehr als sieben Kilometern zur Wartburg keine «optische und denkmalschutzrechtliche» Einschränkung erkennen. Ebenso seien die Anlagen keine tödliche Gefahr für Fledermäuse und den Rotmilan.
Das Landesverwaltungsamt hatte die ursprünglich vom Wartburgkreis erteilte Baugenehmigung im Herbst 2006 aufgehoben. Als Begründung wurden damals neben ästhetischen Auswirkungen auf das Landschaftsbild an der Wartburg auch der Artenschutz angegeben.
Die fast 950 Jahre alte Wartburg gehört seit 1999 zum Weltkulturerbe. Sie ist ein Sinnbild deutscher Geschichte. Im Mittelalter war sie Schauplatz des sagenumwobenen Sängerkrieges. Die Heilige Elisabeth lebte dort, Reformator Martin Luther übersetze die Bibel ins Deutsche. Die deutschen Burschenschaften forderten auf der Burg Anfang des 18. Jahrhunderts ein einig Vaterland.
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