Auszüge aus „Mein Kampf“ unleserlich veröffentlicht
Landgericht München hatte die Veröffentlichung verboten
München Der Verlag der „Zeitungszeugen“ hat Auszüge aus Hitlers Hetzpropaganda „Mein Kampf“ unleserlich in den Handel gebracht. Doch der juristische Streit geht weiter.
Für „Mein Kampf“ erlischt das Urheberrecht erst 2015. Hier beruft sich McGee auf das Zitierrecht. Das Landgericht München entschied jedoch in einer Einstweiligen Verfügung, „dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist“.
Luckow verwies auf wissenschaftliche Veröffentlichungen von „Mein Kampf“. Die Frage sei, warum das Finanzministerium die Veröffentlichung von Auszügen in einem mehrere Hundert Seiten starken Buch hinnehme, sie in der 16-seitigen „Zeitungszeugen“-Beilage samt wissenschaftlichem Kommentar aber verbiete. Das Vorwort zur Beilage schrieb der renommierte Berliner Geschichtsprofessor und Antisemitismus-Forscher Wolfgang Benz, den Kommentar der Dortmunder Medienwissenschaftler Horst Pöttker.
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Erstellt am: 27. Januar 2012, 00:00 Uhr
Geändert am: 27. Januar 2012, 08:30 Uhr
Autor: Von Sabine Dobel
