Rentenlücke oder Altersarmut - Schlagworte wie diese verunsichern viele Menschen. Dazu kommen bei vielen die begrenzten finanziellen Möglichkeiten. Doch auch mit kleinen Beträgen erreicht man etwas, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit.
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Vermögen in Riester-Verträgen werden nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Gleiches gelte auch für Rücklagen in der betrieblichen Altersversorgung, erklärt die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften.
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Ohne eigenen Einsatz geht es nicht. Denn die staatliche Rente wird bei den meisten im Alter nicht ausreichen. Eine Möglichkeit ist eine betriebliche Altersvorsorge. Daran beteiligt sich manchmal auch der Chef.
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Sparer können ihren Bedarf für das Alter beziffern oder sie gehen von ihren finanziellen Möglichkeiten aus. Beide Wege können sie zur passenden Altersvorsorge leiten.
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